Mineralien sammeln
Regelungen für Mineraliensucher
Die Zillertaler Alpen liegen in der geologischen Zone des Tauernfensters und zogen seit jeher aufgrund ihres Mineralienreichtums viele Mineraliensammler in die Region und damit in den heutigen Naturpark. Auch die ersten Touristen im Zillertal kamen aufgrund der unzähligen Minerale wie Amethyst, Bergkristall, Granat, Mondstein, Turmalin und vor allem Granat.
Leider kam es im Naturpark in der Vergangenheit immer wieder zu Flurschäden durch Mineraliensammler. Besonders gravierend präsentierten sich diese im Zemmgrund oberhalb der Berliner Hütte. Die Mineraliensammler haben dort großflächige, vollkommen umgegrabene Hänge hinterlassen. Das Entfernen der Grasnarbe, um darunterliegende Mineralien zu suchen, hat zur Bildung von Blaiken geführt, die durch Erosion ganze Hänge abrutschen lassen.
Beim einem Lokalaugenschein im Zemmgrund im Jahre 2012 konnten sich die Polizei Mayrhofen, die Alpinpolizei, die Bezirkshauptmannschaft Schwaz, die Bergwacht, die Naturparkbetreuung, die Österreichische Bundesforste AG sowie das Jagdaufsichtsorgan der Sektion Berlin des Deutschen Alpenvereins ein Bild von den großen Schäden in der sensiblen alpinen Landschaft machen.
Zustimmung des Grundeigentümers
Speziell im Zemmgrund ist das Mineraliensammeln generell nur mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt!
Auf den Schutz von Mineralien wird insbesondere auch im § 28 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 hingewiesen. Demnach dürfen Mineralien nicht absichtlich zerstört werden und nicht unter Verwendung von maschinellen Einrichtungen, Spreng- oder Treibmitteln oder sonstigen chemischen Hilfsmitteln gesammelt werden. Die Verwendung einfacher Hilfsmittel, wie Hammer und Meißel, ist hingegen zulässig. Flurschäden und Beeinträchtigungen von Grasflächen sind auf jeden Fall zu vermeiden und Fundstellen nach Bergung der Mineralien wieder in den Urzustand zu versetzen. Neben breiter Aufklärung über die rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen auch Kontrollen, um die Entwicklung zu beobachten.
Zuwiderhandlungen werden von der Polizei sowie der Bergwacht zukünftig vermehrt kontrolliert und entsprechend Tiroler Naturschutzgesetz zur Anzeige gebracht!
>>> zur aktuellen Information der Mineralien- und Fossilienfreunde Inntal