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Mineralinesammeln so verboten!

Mineralien und Fossilien dürfen nicht absichtlich als Selbstzweck zerstört oder beschädigt werden.

Präsentieren das umfangreiche Sommerprogramm der Tiroler Naturparke: v.l.: Ernst Partl (Kaunergrat), Otto Leiner (Koordinator Tiroler Schutzgebiete), Naturschutzreferent LHStv Hannes Gschwentner, Anette Kestler (Tiroler Lech), Matthias Danninger (Zillertaler Alpen), Thomas Schmarda (Öztal) und Hermann Sonntag (Karwendel).

Bei einem Lokalaugenschein wurden großen Schäden in der sensiblen alpinen Landschaft durch Mineralinesammler efstgestellt - hier ein Bilder von Mineralinesammlern im Zemmgrund.

Sie haben die Grasnarbe entfernt um darunterliegende Mineralien zu suchen. Mit dem Öffnen der Grasnarbe entsteht dabei eine Blaikenbildung und durch Erosion rutschen ganze Hänge ab. Neben breiter Aufklärung über rechtliche Rahmenbedingungen werden daher auch Kontrollen erfolgen, um die Entwicklung, insbesondere im Zemmgrund, zu beobachten.

Zuwiderhandlungen werden von der Polizei sowie der Bergwacht zukünftig vermehrt kontrolliert und entsprechend Tiroler Naturschutzgesetz zur Anzeige gebracht!

Im § 28 des Tiroler Naturschutzgesetzes wird auf den Schutz von Mineralien hingewiesen:

  • Mineralien und Fossilien dürfen nicht absichtlich als Selbstzweck zerstört oder beschädigt werden. Mineralien sind keine „mineralischen Rohstoffe“. Deren Abbau wird im Mineral Rohstoffgesetz behandelt.
  • Die Verwendung einfacher Hilfsmittel, wie Hammer und Meißel, ist zulässig.
  • Mineralien oder Fossilien dürfen nicht unter Verwendung von maschinellen Einrichtungen, Spreng- oder Treibmitteln gesammelt werden.
  • Flurschäden und Beeinträchtigungen von Grasflächen sind zu vermeiden und Fundstellen nach Bergung der Mineralien wieder in den Urzustand zu versetzen.

 
 
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