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Naturparke in Tirol

Tiroler Naturschutzgesetz
§ 12
Naturpark
"Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären."

Ein Naturpark ist ein geschützter Landschaftsraum, der aus dem Zusammenwirken von Mensch und Natur entstanden ist. Oft handelt es sich um Landschaftsräume, die im Laufe von Jahrhunderten die heutige Gestalt bekommen haben und durch die Menschen, die hier leben und wirtschaften, durch schonende Formen der Landnutzung und der Landschaftspflege erhalten werden sollen. Im Naturpark wird diese Kulturlandschaft von besonderem ästhetischen Reiz für den Besucher durch spezielle Einrichtungen erschlossen und als Erholungsraum zugänglich gemacht.

Unter dem Motto "Natur und Kultur erleben und begreifen" werden im Naturpark Besucher motiviert, ihre Umwelt bewußt wahrzunehmen und infolgedessen umweltgerecht zu behandeln. Dabei spielen erlebnisorientierte Formen der Wissensvermittlung eine besondere Rolle. Dem Besucher wird spielerisch der Zusammenhang von Landschaft und Kultur der jeweiligen Region erlebbar und begreifbar gemacht. Dies geschieht auf Lehrpfaden, durch Themenwege, an Informationspunkten oder im Rahmen von Erlebnisführungen.
In Zukunft sollen in den Naturparken auch verstärkt multimediale Informationssysteme eingesetzt werden, um so auch verstärkt jugendliche Besucher an den Naturzusammenhängen zu interessieren.

Das gesetzliche Ziel der Naturparke ist der Schutz einer Landschaft in Verbindung mit deren Nutzung. Dabei sollen besonders wertvolle, charakteristische Landschaftsräume vor einer Zerstörung bewahrt und entwickelt werden. 
Die Auszeichnung einer ländlichen Region mit dem Prädikat "Naturpark" erfolgt durch die jeweilige Landesregierung.

In den Tiroler Naturparken bestehen autonome Schutzgebietsbetreuungen vor Ort, die von einem Naturpark-Verein bestellt werden. Der Verein setzt sich generell aus Vertretern der Naturpark-Gmeinden, der Naturpark-Tourismusverbände sowie der Umweltschutzabteilung des Landes Tirol zusammen. Zudem können noch weitere lokale Interessensgruppen wie der OeAV in den Vereinen vertreten sein.

Die Ziele der Naturparkarbeit umfassen fünf Säulen:

  • Naturschutz - Schutz und Weiterentwicklung der Landschaft
  • Schaffung von Erholungsmöglichkeiten - Tourismus
  • ökologische und kulturelle Bildungsangebote
  • Forschung im Bereich der Kultur- und Naturlandschaft
  • Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung durch Schaffung von Arbeitsplätzen und   Nebenerwerbsmöglickeiten in Tourismus und Landwirtschaft