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Schutz der Natur- und Kulturlandschaft

Zum Erhalt der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft im hinteren Zillertal sind mit der Verordnung des Naturparks bestimmte Auflagen und Verbote verbunden. Die Schutzkategorie des Hochgebirgs-Naturparks ist „Ruhegebiet“ – eine Besonderheit der Naturschutzgesetze in Tirol und Salzburg. Naturschutz ist in Österreich wie auch etwa in Deutschland Angelegenheit der Bundesländer.

Im Naturpark sind verboten:
* der Bau von Seilbahnen und Lifte zur Personenbeförderung,
* der Neubau öffentlicher Straßen,
* die Errichtung Lärm erregender Betriebe,
* Hubschrauberflüge zu touristischen Zwecken (Heliskiing).

Dagegen gibt es für die traditionelle Land- und Forstwirtschaft, wie sie seit Jahrhundert in der Region betrieben wird, kaum Einschränkungen. Der Erhalt der bewährten Arbeitsweisen ist auch ein großes Anliegen der Naturparkbetreuung.

2001 wurde dem „Ruhegebiet Zillertaler Hauptkamm“ von der Tiroler Landesregierung das Prädikat „Naturpark“ verliehen, was keine weitere Schutzkategorie ist, sondern eine Auszeichnung für Regionen, die sich besonders gut zur naturnahen Erholung eignen.

Seitdem heißt das Schutzgebiet: Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen und gehört zum größten Schutzgebietsverbund der Alpen.

Unter dem Dach der Tiroler Schutzgebiete vereinigen sich insgesamt 74 große und kleine Schutzgebiete. Die Liste reicht vom Nationalpark Hohe Tauern, über den Alpenpark Karwendel, den Naturparks Zillertaler Alpen, Ötztal, Kaunergrat und Tiroler Lech bis hin zu Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Ruhegebieten, Geschützten Landschaftsteilen sowie zu Sonderschutzgebieten.

Wollen Sie diese kennenlernen - dann besuchen Sie uns unter www.tiroler-schutzgebiete.at